SPD Münster begrüßt Urteil zu Sanktionen bei Hartz IV
Mit Freude wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der schweren Hartz IV-Sanktionen bei der SPD Münster aufgenommen. „Wenn Hartz IV das Existenzminimum für Menschen in Deutschland absichern soll, dann darf es unter keinen Umständen möglich sein, dieses durch Sanktionen derart zu kürzen, dass von diesem Minimum kaum noch etwas übrig bleibt…
(mehr …)„Demütigung bringt niemanden zu einem neuen Arbeitsplatz.“
Robert von Olberg, Vorsitzender der SPD Münster